1. Name des Vereins
Der Name des Vereins ist “Kegelclub Olympicteam” früher “Kegelclub a la carte”.
( gegr. 26.11.1989 )
2. Mitgliedschaft
Die Mitgliederanzahl ist nicht begrenzt und ist ausschließlich auf männliche Person bezogen. Die Aufnahme erfolgt frühestens nach dreimaligen Gastkegeln und muss in geheimer Wahl eine absolute Mehrheit erhalten. Eine Wiederaufnahme eines ehemaligen Mitglieds ist möglich und erfordert in einer offenen Wahl eine einfache Mehrheit. Männliche Nachkommen eines KB`s erhalten eine bevorzugte Mitgliedschaft.
3. Beiträge
Als Beiträge gelten alle erkegelten Beiträge und zu zahlende Geldstrafen. Der Beitragsbestand jedes Kegelbruders muss bei Teilnahme an einer Kegeltour, bis zwei Kegelabende vor der Tour dem Bestand der restlichen Kegelbrüder angeglichen werden.
Spenden und freiwillige Geldbeträge werden dankend entgegengenommen.
4. Organe des Vereins
- Die Jahreshauptversammlung
- Der Vorstand
5. Jahreshauptversammlung
Die Jahreshauptversammlung findet einmal jährlich im Anschluss an das Preiskegeln statt.
Sie teilt sich in:
a) Besprechung und Abstimmung von
Satzungsänderungen oder -ergänzungen
b) Preisverleihung und Ehrungen für besondere Leistungen
Die Räumlichkeiten für die Preisverleihung werden jeweils abwechselnd von einem anderen Kegelbruder gestellt und finanziert.
6. Vorstand
Der Vorstand leitet den Club und führt ihn gemäß den Beschlüssen der Jahreshaupt-versammlung.
Er besteht aus mindestens zwei, maximal drei Mitgliedern:
Präsident
Er vertritt den Club nach außen hin.
Schatzmeister
Er nimmt Beiträge, Spenden und sonstige Gelder auf und verwaltet sie auf einem Post- oder Bankinstitut zum Wohle des Kegelclubs und führt das Kassenbuch.
Schriftführer
Er lädt zu Kegelabenden ein, protokolliert alle von Mitgliedern gefassten Beschlüsse und führt die Kegelstatistik.
( Kontrolliert den Schatzmeister )
7. Gastkegler
Gastkegler sind gern gesehene ( zahlende ) Gäste. Sie dürfen in unbegrenzter Zahl von jedem Kegelbruder mitgebracht werden. Der Gastkegler spendet alle „erkegelten“ Beträge dem Kegelclub. Er ist von den Bahnkosten befreit. Wird er von der Mehrheit der anwesenden KB`s abgelehnt, so wird ihm der Zutritt zur Bahn verwehrt.
8. Kegelfahrten
Kegelfahrten sollten alle zwei Jahre stattfinden. Sie unterliegen einer 100% – igen Zustimmung der Clubmitglieder. Eine ordnungsgemäße Finanzlage ist Voraussetzung. Der Präsident bestimmt nach dem Beschluss eine Person ( auch er selbst ), die die Organisation übernimmt. Jeder KB soll die Teilnahme an einer Kegeltour anstreben. Sie findet grundsätzlich in der ersten März- Woche statt . Eine Verschiebung ist mit einem 75% Mehrheitsbeschluss möglich.
9. Ehrungen
Ehrungen werden grundsätzlich an der Jahreshaupt-versammlung vorgenommen. Ehrungen gibt es zur Zeit für:
- Pudelkönig ( Pudelmütze )
- Die meisten Neuner
- Die meisten Kränze
- Jahresrekord in den Spielen:
- 10 in die Vollen
- 10 zum Abräumen
- Hamburg -. Münchner
- Reblaus
- Rheinische – Partie
- Grand Slam
- Die wenigsten Pudel
- die beste Anwesenheit an Kegelabenden
- die schlechteste Anwesenheit ( Buuuhh ! )
(Negativehrung = 1 Runde!)
-sonstige Ehrungen
Jede Ehrung kann spontan begossen werden !
Jede Ehrung = 1 Flasche Sekt.
Anwesenheit von mindestens 50% kann Positivehrung sein, mit Ausnahme vom Pudelkönig!
10. Zum Wohle des Clubs
Kein KB ist verpflichtet, seinem Kegelkollegen alkoholische Getränke zu spendieren. Tut er es trotzdem, so ist es ihm hoch anzurechnen. Aufgeführte Gründe können dies verursachen:
Geburtstag, Verlobung, Hochzeit, Durst, Entzug, Ehrungen, Nachwuchs und vieles mehr.
11. Schweigepflicht
Jeder KB unterliegt einer Schweigepflicht, die sich auf die Vereinsintimitäten bezieht. Dies betrifft sowohl Kegelabende als auch Kegeltouren. Eine Missachtung kann je nach Schwere von der absoluten Mehrheit der Kegelbrüder spontan bestraft werden ( z.B. Freibier ).
12. Spielgeld
Das Spielgeldlimit wird auf der Jahreshauptversammlung festgelegt. Eine Änderung muss eine einfache Mehrheit alle anwesenden Kegelbrüder erhalten.
Zur Zeit ist folgendes Limit festgelegt: 30,00 DM / 15,00 €
a) Pudel 0,20 DM / 0,10 €
b) Klingeln 0,30 DM / 0,15 €
c) Kranz 3,00 DM / 1,50 € für alle anderen KB`s
d) Neuner 1,00 DM / 0,50 € für alle anderen KB`s
e) Kugel bringen 0,30 DM / 0,15 €
f) Kugel abfangen 1 Freibier für den Jäger
g) Kugel nicht abfangen 1 Freibier für den Werfer
h) Verspätung 15-30 Min. 2,00 DM / 1,00 €
i) Verspätung 30-60 Min. 5,00 DM / 2,00 €
j) Verspätung 60-90 Min. 10,00 DM / 5,00 €
k) Verspätung ab 90 Min. unentschuldigtes Fehlen
13. Kegelbahn
Die Hausbahn unseres Clubs ist zur Zeit:
Hotel Restaurant „Alter Kaiser“
Koblenzer Str. 36
56130 Bad Ems
Tel: 02603/9408-0
Gekegelt wird alle drei Wochen, sonntags von 17:00 – 20:00 Uhr MEZ (od. nach Absprache). Die Bahnkosten werden generell durch alle Mitglieder geteilt. Auf der Bahn sind Turn- oder Sportschuhe zu tragen. Beim tragen von Straßenschuhen werden pro Schuh 1,00 DM / 0,50 € als Strafe berechnet.
Stadtmeisterschaften
finden im November statt. Die Club – Teilnahme ist oberstes Ziel. Hier gelten andere Gebührensätze für Fehlen:
Entschuldigt: 20,00 DM / 10,00 €
Unentschuldigt: 30,00 DM / 15,00 €
Vergleichskegeln
sind das wichtigste Clubereignis und finden 1x jährlich statt gegen „Never Komplett“.
Gebührensätze für Fehlen:
Entschuldigt: 35,00 DM / 17,50 €
Unentschuldigt: 60,00 DM / 30,00 €
14. Fehlen
Jeder muss eine Teilnahme an allen Kegelabenden anstreben. Ein unentschuldigtes bzw. entschuldigtes Fehlen sowie eine Verspätung wird vom Club mit einer Versäumnisgebühr bestraft.
Versäumnisgebühr: 30,00 DM / 15,00 €
unentschuldigtes Fehlen 40,00 DM / 20,00 €
Verspätung siehe 12)
15. Austritt aus dem Club
Jeder KB hat das Recht, aus dem Verein auszutreten, nachdem er eine Erklärung an den Vorstand abgegeben hat. Ohne diese, gilt ein evt. Fehlen als unentschuldigt und wird mit einer Versäumnisgebühr geahndet. Ein Anspruch bei Austritt auf das angesparte Spielgeld kann erst unmittelbar vor einer Kegeltour zu 100% geltend gemacht werden. Abzüglich von entstandenen Kosten, die dem Club durch Absage der Teilnahme an Kegeltouren entstanden sind. Ein Austritt sollte nach einer Kegeltour erfolgen. Kein Kegelbruder kann aufgrund mangelhafter ( < 50% Anwesenheit ) aus dem Club ausgeschlossen werden.
16. Sonstiges
Das Mitbringen von Gastkegler (GK) wird mit einer Runde belohnt, die mit den zuzahlenden Runden am Jahresende vor dem Preiskegeln verrechnet wird.
Eine „111“ oder „222“ beim Spiel „201“ kostet eine sofortige Runde.
Der 100./200. und 300. Kegelabend kostet ebenfalls eine Runde.
Bei dem Preiskegeln darf der geehrte Kegler die Getränke zum zuprosten auswählen (Sekt, Bier, o.ä.)
Pro Kopf Außenstände dürfen ein Limit von 150,- DM nicht überschreiten und sind daher rechtzeitig zu begleichen.
Diese Satzung wurde auf der Jahreshauptversammlung am 17.11.2001 beschlossen und tritt am folgenden Tag in Kraft. Sie löst die Satzung vom 16.11.1994 in allen Punkten ab.
Einzelne Änderungen und Ergänzungen der neuen Satzung ändern nichts an deren Gesamtgültigkeit und werden als Anhang angefügt.
Bad Ems, den 17.11.2001